Erfahrung und Erfolg lassen sich messen!

In den vergangenen Jahren konnten wir vielen Tausenden von geschädigten Kapitalanlegern auf z.T. sehr verschiedene Weise helfen:

Bankenhaftung
Die zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung eröffnete gute Möglichkeiten, insbesondere bei sog. verbundenen Geschäften (Zusammenwirken von Initiatoren, Banken, Treuhändern und Vertrieben) die jeweils Projektbeteiligten in die Haftung zu nehmen. Insbesondere im außergerichtlichen Vergleichsweg konnten mit (anteilsfinanzierenden) Banken Vergleiche geschlossen werden. Anleger konnten sich über hohe Darlehensreduzierungen oder -rückzahlungen - in Ausnahmefällen sogar bis zu 100% - freuen. In Summe wurden mit unserer Hilfe bisher rund 70 Mio. € Verlustkompensation für die Mitglieder unserer über 200 Interessengemeinschaften ermöglicht!
Beispiele? Gerne: Unter dem aktuellen Projekt Cumulus finden Sie unter dem Menüpunkt "Zuschriften von Gesellschaftern" auszugsweise einige Stimmen von Menschen, denen wir helfen konnten. Lesen Sie diese Erfahrungen.

Liquidation von Fondsgesellschaften
Im Falle von 23 Geschlossenen Immobilienfonds ist es uns gelungen, über unsere Exit-Strategie die Geschäftsführung der Fonds zu ersetzen und in die Hände eines qualifizierten Liquidators zu legen. Die Gesellschaften werden abgewickelt, d.h. die Objekte werden nach Beauftragung von (unabhängigen) Verkehrswertgutachten bestmöglich verwertet, um dann den Gesellschaftern ihr (Rest-)Vermögen auszahlen zu können. Die ersten Objekte konnten 2009 bereits verkauft werden.

(Vorzeitiger) Fondsausstieg
Einzelne Fondsanteile sind so gut wie unverkäuflich. Sog. Zweitmarktbörsen ermöglichen nur einen sehr eingeschränkten Handel.  Zudem sind Anteile - insbesondere an Geschlossenen Immobilienfonds - meist nur noch einen Bruchteil der ursprünglichen Beteiligungssumme wert, während weiterhin latente Risiken (Leerstand, Sanierungsmaßnahmen o.ä.) schlummern. Für Gesellschafter, die sich unbedingt von ihrer Beteiligung trennen wollen, wurde 2009 eine Möglichkeit geschaffen, dies schnell und noch vor einer Liquidation zu erledigen (ohne Rechtsanspruch und erst nach vorausgehender Prüfung des betreffenden Fonds).

Nutzen Sie unser "Anlegerhilfe-Know-how"!


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