Wie gelingt der Fondausstieg?

Die einzelnen Schritte, um Ihren Fonds "loszuwerden", ersehen Sie hier:

1. Kostenfreie Vorprüfung Ihrer Beteiligung:
Sie senden Ihre Unterlagen ein: Einfach den Download-Fragebogen "Fonds" ausfüllen, notwendige Kopien dazulegen und per Post an uns senden. Daraus ersehen wir die wichtigsten Informationen, um zu bewerten, welche Möglichkeiten zum Fondsausstieg bestehen. Wir sichern Ihnen absolute Diskretion zu. Ihre Daten werden keinesfalls an Dritte (außer ggf. an Fachanwälte) weitergegeben und auch nicht zu anderen Zwecken weiterverarbeitet. Die Vorprüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

2. Gründung einer Interessengemeinschaft:
Wir bündeln Gesellschafterinteressen. Eine große Interessengemeinschaft bewirkt i.d.R. deutlich mehr als eine Einzelperson, und das meist kostengünstiger und erfolgreicher. Außergerichtliche Verhandlungen sind so effzienter und wirkungsvoller zu führen. Als Selbsthilfeorganisation und Kommunikationsplattform für geschädigte Anleger bündeln wir – verstärkt durch spezialisierte Fachanwälte im Bank- und Kapitalanlagerecht -  Ihre Interessen erfolgreich. (Schadensersatz-)Ansprüche können schlagkräftig durchgesetzt werden.

3. Schaffung von beschlussfähigen Mehrheiten: 
Um auf Gesellschafterversammlungen Änderungen hinsichtlich der Beendigung von Beteiligungsgesellschaften herbeiführen zu können, sind Mehrheitsbeschlüsse notwendig. Es gilt deshalb, "schlafende" Gesellschafter zu organisieren und diese ggf. per Vollmacht zu vertreten. Erfahrungsgemäß sehnt in den meisten Fällen die Mehrheit der Gesellschafter das Ende ihrer Beteiligung herbei. Jede Stimme zählt und jede Stimme ist notwendig.
Also: Action statt weiterer Verluste!

4. Zielgerichtete Beschlüsse:
  1. Ersetzen der bisherigen Geschäftsführung
  2. Wahl eines qualifizierten und erfahrenen Liquidators
  3. Liquidationsbeschluß

5. Weiteres Vorgehen:
  1. Erfassen und Bewerten des Gesellschaftsvermögens, ggf. Beauftragung von unabhängigen Verkehrswertgutachten
  2. Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gg. bisherige Projektbeteiligte
  3. Verwertung des Gesellschaftsvermögens (Objektverkauf etc.)
  4. Endabrechnung

Wir haben dieses Vorgehen bereits vielfach initiert und erfolgreich mit qualifizierten Partnern begleitet.


Ihre Vorteile:
  • Prüfung Ihres Falles durch Spezialisten.
  • Rechtsberatung und -vertretung durch qualifizierte Rechtsanwälte.
  • Bündelung von Interessen durch Bildung von Gemeinschaften.
  • Durch Musterprozesse kein Prozessrisiko für den Einzelnen.
  • Kein persönlicher Nervenkrieg.
  • Bequeme Abwicklung, ständige Betreuung.
  • Niedrige und transparente Kosten.
  • Nutzung aller Möglichkeiten bzw. aktuellster Rechtsprechung.
  • Sie sind nicht weiter alleingelassen!

Fragebogen zu
Fondsbeteiligungen:
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Beitrittserklärung
  • Verkaufsprospekt
  • Letzte 2 Geschäftsberichte
  • Gesellschaftsvertrag
    (falls nicht im Prospekt enthalten)
  • Darlehensvertrag (falls finanziert)
  • Gesellschafterliste
    (sofern vorhanden)



© Forum Anlegerhilfe e.V. 2010

 

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